Zur 2. Säule – Deuxième pilier
Art. 5 Abs. 2 BV; Art. 106 Abs. 2 BGG
Es widerspricht dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz nicht, wenn als zulässige Formen von Lebensbescheinigungen von im Ausland lebenden Rentenbezügern entweder eine Bescheinigung der Wohngemeinde oder, wenn dies aufgrund von regelmässigen Wechseln des ausländischen Wohnortes nicht möglich oder zumutbar ist, eine konsularische oder diplomatische Bestätigung auf einem von der…
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