Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftSZS 1/2010 | S. 50–58Es folgt Seite №50

Zur 2. Säule – Deuxième pilier

Art. 5 Abs. 2 BV; Art. 106 Abs. 2 BGG

Es widerspricht dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz nicht, wenn als zulässige Formen von Lebensbescheinigungen von im Ausland lebenden Rentenbezügern entweder eine Bescheinigung der Wohngemeinde oder, wenn dies aufgrund von regelmässigen Wechseln des ausländischen Wohnortes nicht möglich oder zumutbar ist, eine konsularische oder diplomatische Bestätigung auf einem von der…

[…]
Melden sie sich für den SZS-Newsletter an und bleiben Sie informiert.