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Aus der ZeitschriftSZS 1/2023 | S. 14–18Es folgt Seite №14

Die Neuanmeldung in der IV

Zusammenfassung

Bei der Neuanmeldung in der IV ist entscheidend, ob die versicherte Person die Änderung wesentlicher Tatsachen, d.h. eine wesentliche Änderung des Gesundheitsleidens, glaubhaft macht. Dieser Beitrag geht im Schwerpunkt der Frage nach, welche Anforderungen die Rechtspraxis an die Glaubhaftmachung als Eintretensvoraussetzung zur Neuanmeldung stellt.

Résumé

Lors d’une nouvelle demande auprès de l’AI, il est décisif que la personne assurée rende vraisemblable la modification de faits essentiels, c’est-à-dire une modification importante de l’atteinte à la santé. Le présent article se concentre sur la question de savoir quelles sont les exigences posées par la jurisprudence en matière de vraisemblance comme condition d’entrée en matière pour une nouvelle demande.

I. Einleitung

Wenn das IV-Leistungsbegehren einer versicherten Person rechtskräftig abgelehnt wurde, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Neuanmeldung in der IV, was zu einer erneuten Anspruchsprüfung führen kann.

Die Voraussetzungen zur Neuanmeldung in der IV sind in Art. 87 IVV normiert: Wurde eine Rente, eine Hilflosenentschädigung oder ein Assistenzbeitrag verweigert wegen…

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