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Aus der ZeitschriftSZS 1/2024 | S. 28–29Es folgt Seite №28

Nr. 2 Bundesgericht, IV. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil 8C_149/2023 vom 14. August 2023 (f)

Art. 16 und Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG; Art. 45 Abs. 4 lit. b AVIV
Einstellung in der Anspruchsberechtigung: Bemessung des Verschuldens

Zusammenfassung

Das Verschulden ist aufgrund von Umständen zum Zeitpunkt, zu dem das Fehlverhalten begangen wurde, zu bemessen und nicht an zukünftige Tatsachen zu knüpfen. Eine Stelle, die knapp zwei Monate nach der Ablehnung einer zumutbaren Stelle angetreten wurde und zum…
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