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Aus der ZeitschriftSZS 2/2008 | S. 183–185Es folgt Seite №183

Beurteilung der Unfallschwere im Rahmen der Adäquanzprüfung bei psychischen Fehlentwicklungen nach Unfall

Nach der Rechtsprechung ist für die Bejahung des – für die Leistungspflicht des obligatorischen Unfallversicherers neben dem natürlichen Kausalzusammenhang erforderlichen – adäquaten Kausalzusammenhangs im Einzelfall zu verlangen, dass dem Unfallereignis eine massgebende Bedeutung für die Entstehung einer psychisch bedingten Erwerbsunfähigkeit zukommt. Dies…

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