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Aus der ZeitschriftSZS 3/2011 | S. 309–313Es folgt Seite №309

Zur 2. Säule – Deuxième pilier

Art. 23 BVG (in der bis Ende 2004 gültigen Fassung)

Die Überforderung und Überbelastung der Versicherten am Arbeitsplatz führten zunächst zu einer Reduktion ihres Arbeitspensums von 50% auf 40% und zu einem Wechsel von der Tages- zur Nachtschicht, in der Folge aber zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit aus psychischen und, dementsprechend zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, aus…

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