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Aus der ZeitschriftSZS 4/2009 | S. 409–418Es folgt Seite №409

Zur 2. Säule – Deuxième pilier

Art. 113 Abs. 2 lit. a BV; Art. 10 Abs. 3 BVG; Art. 331a Abs. 2 OR

Eine Doppelversicherung kann sich dann ergeben, wenn während der Freistellung durch den ersten Arbeitgeber und der Unterstellung bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses ein neues Arbeitsverhältnis bei einem zweiten Arbeitgeber eingegangen wird. Im Fall des Risikoeintritts während dieser Zeitphase kann sich der Versicherte an die…

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