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Aus der ZeitschriftSZS 5/2021 | S. 269–270Es folgt Seite №269

Nr. 33 Bundesgericht, II. sozialversicherungsrechtliche Abteilung, Urteil 9C_388/2020 vom 3. März 2021 (d) = zur Publikation vorgesehen

Art. 27 und 31 Abs. 1 lit. a KVG; Art. 19a Abs. 1 und 2 KLV
Zahnbehandlung: Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)

Zusammenfassung

Eine Leistungspflicht der OKP zur Folgebehandlung eines überwiegend wahrscheinlich vorliegenden Geburtsgebrechens entfällt nicht notwendigerweise, wenn die versicherte Person ihr Geburtsgebrechen ohne ersichtlichen medizinischen Grund erst nach dem…
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