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Aus der ZeitschriftSZS 6/2008 | S. 574–577Es folgt Seite №574

Zur 2. Säule – Deuxième pilier

Art. 11 Abs. 1, Art. 41 BVG; Art. 543, 544 Abs.3 OR; Art. 99 Abs.1 BGG

Grundlage für die ausstehenden Pensionskassenbeiträge bildet der Anschlussvertrag. Die Behauptung, zum Abschluss eines solchen Vertrages seien nur alle Mitglieder einer einfachen Gesellschaft als Vertragspartner gemeinsam befugt, findet im Gesetz keine Stütze, da ein solches Erfordernis schon deswegen sinnlos erscheint, als für…

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