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Aus der ZeitschriftSZS 5/2020 | S. 270–272Es folgt Seite №270

Nr. 44 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_467/2019 vom 4. November 2019 (d)

Art. 11 Abs. 1 lit. g i.V.m. Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG
Verzicht auf Vermögen

Zusammenfassung

Die Gewährung eines Darlehens, dessen Rückzahlung an der Zahlungsunfähigkeit des Borgers scheitert, ist nur dann ein Vermögensverzicht, wenn nachgewiesen ist, dass der Darleiher fahrlässig die Uneinbringlichkeit der Darlehensrückforderung in Kauf genommen hat.

Résumé

L’octroi d’un prêt qui n’est pas remboursé à…
[…]
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