Zivilstand und Hinterlassenenleistungen
Ehe ist (fast) alles…
Zusammenfassung
Der Ehe kommt im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Hinterlassenenleistungen nach wie vor eine grundlegende Bedeutung zu. Die Ehe ist die zentrale Leistungsvoraussetzung, kann zugleich aber auch, wenn sie bei bereits laufenden Hinterlassenenleistungen eingegangen wird, leistungsaufhebend wirken. Diesbezüglich stellen sich besondere Fragen bei der Auflösung der Folgeehe. Bekannte Schwächen des Systems der Hinterlassenensicherung deckt schliesslich die Ehe für alle in neuer Form auf.Résumé
Le mariage continue de revêtir une importance fondamentale dans le cadre du droit aux prestations de survivants. Le mariage est la condition centrale pour l’octroi de prestations, mais il peut aussi avoir un effet d’annulation des prestations lorsqu’il est contracté alors que des prestations de survivants sont déjà en cours. Des questions particulières se posent à cet égard lors de la dissolution du mariage subséquent. Enfin, le mariage pour tous révèle des faiblesses connues du système de la sécurité des survivants sous une nouvelle forme.Inhaltsübersicht
I. Ein kurzer Überblick
Sozialversicherungsrechtliche Hinterlassenenleistungen sind archetypisch zivilstandsgebunden ausgestaltet. Das Band der Ehe wird für den Anspruch auf Leistungen im Todesfall zum Sicherheits- und Auffangnetz, dies gilt gleichermassen in der AHV,1 in der obligatorischen beruflichen Vorsorge,2 in der Unfallversicherung3 und in der Militärversicherung.4 Wenngleich die…
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