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Aus der ZeitschriftSZS 2/2024 | S. 72–72Es folgt Seite №72

Nr. 9 Bundesgericht, III. öffentlich-rechtliche Abteilung, 9C_621/2023 vom 30. November 2023 (d)

Art. 10 AHVG; Art. 28, Art. 28bis und Art. 30 AHVV
Nicht dauernd voll erwerbstätige Person; Beitragspflicht als Nichterwerbstätiger

Zusammenfassung

Der Alleinaktionär und Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, der sich eine sehr hohe Dividende ausbezahlen lässt und in den Jahren danach einen sehr tiefen Lohn bezieht, ist in diesen Jahren als nicht dauernd voll erwerbstätige Person zu qualifizieren, wenn aus…
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