Nr. 9 Bundesgericht, III. öffentlich-rechtliche Abteilung, 9C_621/2023 vom 30. November 2023 (d)
- Art. 10 AHVG; Art. 28, Art. 28bis und Art. 30 AHVV
- Nicht dauernd voll erwerbstätige Person; Beitragspflicht als Nichterwerbstätiger
Zusammenfassung
Der Alleinaktionär und Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, der sich eine sehr hohe Dividende ausbezahlen lässt und in den Jahren danach einen sehr tiefen Lohn bezieht, ist in diesen Jahren als nicht dauernd voll erwerbstätige Person zu qualifizieren, wenn aus…[…]