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Aus der ZeitschriftSZS 3/2021 | S. 153–154Es folgt Seite №153

Nr. 19 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_712/2019 vom 16. Juni 2020 = BGE 146 V 233 (f)

Art. 8, 21 IVG und Art. 14 IVV; Ziff. 14.04 Anhang HVI
Kostenübernahme durch die IV für invaliditätsbedingte bauliche Änderungen in der (neu gebauten) Wohnung

Zusammenfassung

Es ist im Einzelfall zu klären, ob die beantragte Leistung in Ziff. 14.04 Anhang HVI aufgeführt ist. Ist dies der Fall, muss geprüft werden, ob die betreffenden baulichen Änderungen von vornherein in die Planung einbezogen und…
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