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Aus der ZeitschriftSZS 2/2024 | S. 75–75Es folgt Seite №75

Nr. 12 Bundesgericht, III. öffentlich-rechtliche Abteilung, 9C_62/2023 vom 4. September 2023 (d)

Art. 16 Abs. 1 Satz 1 AHVG
Festsetzungsverwirkung von AHV-Beitragsforderungen

Zusammenfassung

Liegen zwischen einem Einspracheentscheid, der AHV-Beitragsverfügungen aufhebt, und den späteren Verfügungen, die die betreffenden AHV-Beiträge neu festsetzen, mehr als fünf Jahre, so sind die entsprechenden Beitragsforderungen verwirkt.

Résumé

Si plus de cinq ans se sont écoulés entre une décision sur opposition…
[…]
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