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Aus der ZeitschriftSZS 2/2024 | S. 77–78Es folgt Seite №77

Nr. 15 Bundesgericht, III. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil 9C_84/2023 vom 25. Mai 2023 (d)

Art. 10 Abs. 1 AHVG; Art. 28bis AHVV; Art. 53 Abs. 2 ATSG; Art. 39 AHVV
Nicht dauernd voll erwerbstätige Person; AHV-Beitragspflicht wie eine Nichterwerbstätige; Wiedererwägung

Zusammenfassung

Eine dauernd volle Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 28bis Abs. 1 AHVV liegt nur dann vor, wenn für mindestens die halbe übliche Arbeitszeit eine gewinnorientierte Erwerbstätigkeit vorliegt. In casu war das bei einer…
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