Nr. 41 Bundesgericht, I. sozialversicherungsrechtliche Abteilung, Urteil 8C_289/2020 vom 17. Februar 2021 (f) = zur Publikation vorgesehen
- Art. 6 UVG
- Kausalzusammenhang
Zusammenfassung
Steht aufgrund einer speziellen Adäquanzprüfung fest, dass ein allfällig bestehender natürlicher Kausalzusammenhang nicht adäquat ist, kann die Frage des natürlichen Kausalzusammenhangs offengelassen werden. Anders verhält es sich in jenen Fällen, in denen der Sachverhalt für eine korrekte Adäquanzprüfung nicht hinreichend abgeklärt ist.Résumé
La…[…]