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Aus der ZeitschriftSZS 6/2020 | S. 327–327Es folgt Seite №327

Nr. 61 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_815/2019 vom 15. Juni 2020 (d) = noch nicht publiziert

Art. 52 Abs. 2 KVG i.V.m. Art. 35 KVV
Kostenübernahme einer Hippotherapie bei Geburtsgebrechen durch die Krankenversicherung nach Erreichen des 20. Altersjahrs

Zusammenfassung

Eine von der IV als medizinische Eingliederungsmassnahme gewährte Hippotherapie bei Geburtsgebrechen stellt nach Erreichen des 20. Altersjahrs keine Pflichtleistung der OKP dar.

Résumé

L’hippothérapie accordée par l’IV comme mesure d…
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