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Aus der ZeitschriftSZS 6/2020 | S. 330–331Es folgt Seite №330

Nr. 66 Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 8C_22/2019 vom 24. September 2019 (d) = BGE 146 V 51

Art. 6 Abs. 2 UVG
Entlastungsbeweis bei einer Listenverletzung

Zusammenfassung

Ein Unfallversicherer ist beim Vorliegen einer diagnostizierten Listenverletzung solange leistungspflichtig, bis ihm der Entlastungsbeweis der vorwiegenden Nichtunfallkausalität der diagnostizierten Listenverletzung gelingt. Wenn es zudem keinen Hinweis auf ein nach dem Unfall eingetretenes initiales Ereignis gibt, ist damit…
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