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De la revueSZS 6/2022 | S. 382–385La page suivante est la382

Nr. 69 Bundesgericht, I. zivilrechtliche Abteilung, Urteil 4A_340/2021 vom 27. Oktober 2021 = BGE 147 III 561 (d)

Art. 659 Abs. 1, Art. 659a Abs. 1, Art. 659b Abs. 1, Art. 691 Abs. 3 OR
Patronale Personalfürsorgestiftung; Ruhen des Stimmrechts

Zusammenfassung

Hält eine patronale Personalfürsorgestiftung Aktien der Gesellschaft, von der sie beherrscht wird, ruht das aus diesen Aktien fliessende Stimmrecht, sofern nicht mit geeigneten strukturellen Massnahmen sichergestellt ist, dass der Stiftungsrat effektiv und dauernd…
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