Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftSZS 1/2015 | S. 53–63Es folgt Seite №53

Zur 1. Säule – Premier pilier

Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 88bisAbs. 2 IVV

Eine leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung der Meldepflicht reicht für eine rückwirkende Leistungseinstellung i.S.v. Art. 88bisAbs. 2 lit. b IVV aus (Erw. 3.2). Solange zwischen der Meldepflichtverletzung und dem unrechtmässigen Leistungsbezug ein kausaler Zusammenhang bestehen bleibt, ist die IV-Stelle zur rückwirkenden Renteneinstellung berechtigt; es…

[…]
Melden sie sich für den SZS-Newsletter an und bleiben Sie informiert.