Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftSZS 1/2015 | S. 64–70Es folgt Seite №64

Zur 2. Säule – Deuxième pilier

Art. 113 Abs. 2 lit. a BV; Art. 1 Abs. 1, Art. 26 Abs. 3, Art. 34a BVG; Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 24 Abs. 2bis BVV 2

Bei der Festlegung der Höhe des mutmasslich entgangenen Verdienstes im Rahmen der berufsvorsorgerechtlichen Überentschädigungsberechnung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass dieses dem von der Invalidenversicherung ermittelten Valideneinkommen entspricht, wobei in der beruflichen Vorsorge…

[…]
Melden sie sich für den SZS-Newsletter an und bleiben Sie informiert.