Kürzung und Verweigerung von Leistungen der Unfallversicherung aus besonderen Gründen
Dem Bundesgericht bot sich in den letzten Jahren mehrmals die Gelegenheit, die Frage der Kürzung und Verweigerung von Versicherungsleistungen aus besonderen Gründen im unfallversicherungsrechtlichen Kontext näher zu beleuchten.
a) Rechtliche Grundlagen
Aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse gemäss Art. 39 UVG1 in Verbindung mit Art. 49 und 50 UVV2
Gestützt auf Art. 39 UVG kann der Bundesrat aussergewöhnliche…
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