Direkt zum Inhalt

Aus der ZeitschriftSZS 6/2011 | S. 612–620Es folgt Seite №612

Zur 2. Säule – Deuxième pilier

Art. 84 Abs. 2, Art. 89bisAbs. 6 ZGB, Art. 331 Abs. 3 OR

Einer Personalvorsorgestiftung mit rein patronaler Finanzierung, d. h. ohne Beitragspflicht von Arbeitnehmern, ist es nicht verwehrt, ihr freies Stiftungskapital samt Ertragsüberschüssen auf ihre Arbeitgeberbeitragsreserve zu übertragen. Art. 331 Abs. 3 OR ist nicht anwendbar; aber auch Art. 84 Abs. 2 ZGB, welcher die Pflicht der…

[…]
Melden sie sich für den SZS-Newsletter an und bleiben Sie informiert.