Zur 2. Säule – Deuxième pilier
Art. 84 Abs. 2, Art. 89bisAbs. 6 ZGB, Art. 331 Abs. 3 OR
Einer Personalvorsorgestiftung mit rein patronaler Finanzierung, d. h. ohne Beitragspflicht von Arbeitnehmern, ist es nicht verwehrt, ihr freies Stiftungskapital samt Ertragsüberschüssen auf ihre Arbeitgeberbeitragsreserve zu übertragen. Art. 331 Abs. 3 OR ist nicht anwendbar; aber auch Art. 84 Abs. 2 ZGB, welcher die Pflicht der…
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