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Aus der ZeitschriftSZS 3/2023 | S. 148–150Es folgt Seite №148

Nr. 17 Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 8C_104/2021 vom 27. Juni 2022 = BGE 148 V 321 (d)

Art. 17 ATSG.
Selbsteingliederung bei rückwirkend abgestufter Rentenzusprache

Zusammenfassung

Für die Ermittlung, ob der Eckwert des 55. Altersjahres erreicht ist, wird bei rückwirkend befristeter und/oder abgestufter Rentenzusprache auf den Verfügungszeitpunkt abgestellt. Damit wird die Rechtsfrage gleich beurteilt wie bei einer Revision eines bestehenden Rentenanspruchs nach Art. 17 ATSG.

Résumé

Pour…
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