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Aus der ZeitschriftSZS 3/2023 | S. 150–153Es folgt Seite №150

Nr. 18 Bundesgericht, I. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 8C_326/2022 vom 13. Oktober 2022 = BGE 148 V 397 (d)

Art. 28 IVG.
Voraussetzung für die Entstehung des Rentenanspruchs

Zusammenfassung

Art. 28 Abs. 1 lit. c IVG verlangt für den IV-Renten-Anspruch eine rentenbegründende Invalidität. Es besteht keine Lücke, die dadurch gefüllt werden müsste, dass nach dem Wartejahr eine vollständige Arbeitsunfähigkeit während einer allfälligen medizinischen Behandlung genügt. Eine Invalidität des Versicherten wurde im…
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