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Aus der ZeitschriftSZS 4/2015 | S. 385–386Es folgt Seite №385

Zu den Ausschlussgründen im Rahmen der Rentenprüfung bei psychosomatischen Leiden (Urteil 9C_492/2014 vom 3. Juni 2015 E. 2.2)

Eine erwerbswirksame Funktionseinbusse kann nur soweit Arbeitsunfähigkeit nach Art. 6 ATSG sein, als sie überwiegend wahrscheinlich auf eine versicherte Gesundheitsschädigung zurückgeht. Deren Existenz wiederum folgt aus der ärztlichen Diagnose, wie sie am Anfang jeder Prüfung von Rentenansprüchen steht. Im Hinblick auf die Beurteilung einer Arbeitsunfähigkeit durch psychosomatische Leiden…

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