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Aus der ZeitschriftSZS 6/2016 | S. 631–640Es folgt Seite №631

Zum Wohnsitzbegriff im Sozialversicherungsrecht

Kommentar zu BGE 9C_492/2015, Urteil vom 9. Februar 2016

Sachverhalt

A. wurde 1968 als Staatsangehöriger der Dominikanischen Republik geboren und lebt seit 1996 in der Schweiz. Seit dem 1. November 2001 bezieht er eine Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) und zusätzlich Ergänzungsleistungen (EL). Per 18. September 2012 ist seine minderjährige Tochter C., geboren am 24. September 1998, mittels eines Schengen-Visums in die Schweiz…

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