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Aus der ZeitschriftSZS 2/2023 | S. 91–91Es folgt Seite №91

Nr. 14 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_94/2022 vom 16. August 2022 (d)

Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 64 BGG
Unentgeltliche Rechtspflege bei juristischer Person (beitragsrechtliche Streitigkeit)

Zusammenfassung

Eine juristische Person kann nur ausnahmsweise die unentgeltliche Rechtspflege beanspruchen. Vorausgesetzt wird hierfür insbesondere, dass sie im Falle eines ganzen oder teilweisen Obsiegens weiterexistieren könnte. Wurde wie in casu das Konkursverfahren mangels Aktiven…
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