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Aus der ZeitschriftSZS 2/2023 | S. 87–90Es folgt Seite №87

Nr. 13 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 9C_32/201 vom 5. April 2022 = BGE 148 V 217 (d)

Art. 25 ATSG
Rückerstattung unrechtmässig bezogener Rentenleistungen (Verwirkungsfrist)

Zusammenfassung

Beruht die unrechtmässige Leistungsausrichtung auf einem Fehler der Verwaltung, so beginnt die relative Verwirkungsfrist erst beim sog. «zweiten Anlass». Hingegen ist bereits die zumutbare Kenntnisnahme fristauslösend, wenn sich die Unrechtmässigkeit der Leistungserbringung direkt aus den Akten ergibt,…
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