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Aus der ZeitschriftSZS 2/2021 | S. 108–109Es folgt Seite №108

Nr. 14 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, zur Publikation vorgesehenes Urteil 9C_531/2020 vom 17. Dezember 2020 (d)

Art. 39 AHVG; Art. 55quaterAbs. 1 AHVV; Art. 27 ATSG
Aufschub der AHV-Altersrente (Frist, innert der der Aufschub zu erklären ist)

Zusammenfassung

Die mit Art. 55quaterAbs. 1 AHVV getroffene Regelung, wonach der Rentenaufschub innert eines Jahres vom Beginn der Aufschubsdauer an schriftlich erklärt werden muss, ist gesetzmässig. Nach der Rechtsprechung ist die Verwaltung nicht verpflichtet, von sich aus, ohne…
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