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Aus der ZeitschriftSZS 2/2021 | S. 110–111Es folgt Seite №110

Nr. 15 Bundesgericht, II. sozialrechtliche Abteilung, Urteil 400/2020 vom 19. Oktober 2020 (d)

Art. 52 AHVG; Art. 60, Art. 135 Ziff. 2 und Art. 138 Abs. 1 OR
Schadenersatz, Unterbrechung der Verjährungsfristen

Zusammenfassung

Der Umstand, dass ein Verwaltungsakt (hier Schadenersatzverfügung bzw. Einspracheentscheid) nachträglich gerichtlich als unwirksam eingestuft wird mit der – allfälligen – Folge der Verneinung einer verjährungsunterbrechenden Wirkung, lässt nicht den Schluss zu, den gesamten Prozess…
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