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Aus der ZeitschriftSZS 2/2024 | S. 91–91Es folgt Seite №91

Nr. 29 Bundesgericht, III. öffentlich-rechtliche Abteilung, 9C_481/2021 vom 9. Januar 2023 (d)

Art. 24 Abs. 2 AHVG; Art. 8 und 14 EMRK
Volljährigkeit des jüngsten Kindes; Weiterausrichtung der AHV-Witwerrente

Zusammenfassung

Die Ausgleichskasse kann nicht während des bundesgerichtlichen Verfahrens wiedererwägungsweise auf ihren leistungsabweisenden Entscheid zurückkommen. Indem sie die AHV-Witwerrente aufhob, weil das jüngste Kind des Witwers volljährig geworden war, handelte sie EMRK-widrig. Sie muss die…
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